Wir bieten Ihnen schon in einem sehr frühen
Planungsstadium eine fixe Honorarvereinbarung
in Abstimmung auf Ihr Leistungspaket an.
Mit der Neufassung 2009 der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure, kurz die
HOAI genannt, besteht künftig die Möglichkeit,
dass die Honorare von den Baukosten abgekoppelt
werden können. So sollen mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System Anreize
zum kostengünstigen Bauen für Sie als Bauherren
geschaffen werden.
Künftig wird das Honorar auf Basis der bei
der Entwurfsplanung vorliegenden Kosten
berechnet. Der Architekt muss deshalb
schon in einem sehr frühen Stadium realistische
Kosten aufstellen. Dies gibt Ihnen als Bauherr
eine sehr genaue Planungssicherheit.
Neu ist - als Alternative - das Baukostenvereinbarungsmodell
Hier können sich die Vertragsparteien
schriftlich darauf verständigen, dass das Honorar auf
der Grundlage der anrechenbaren Kosten eine
fixe Baukostenvereinbarung getroffen werden kann.
Das bedeutet, dass Sie das Baubudget festlegen und
Anhand diesen Kosten das Honorar festgelegt wird.
Gerne vereinbaren wir für Ihre Bauaufgabe eine
klare Kostenvereinbarung für unser Honorar, sodass
Sie von Anfang an eine genau Kostenkalkulation
bekommen.